Stellungnahme zum neuen Berechnungsmodell der Klosterkammer
Im September 2025 hat die Klosterkammer ein neues Modell zur Berechnung des Erbbauzinses bei Vertragserneuerungen bekannt gegeben und in einem Gespräch mit Vertretern der Erbbauinitiative aus Lüneburg vorgestellt. Zu diesem Modell haben wir eine Stellungnahme verfasst. Diese können Sie über die Download-Funktion rechts öffnen.
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