Ziel

Unser Ziel ist ein fairer Erbbauzins für alle!

 

Der Erbbauzins nach der Vertragserneuerung muss so beschaffen sein,

  • dass ihn alle jetzigen Erbbauberechtigten bezahlen können – auch die Rentnerinnen und Rentner,

  • dass die Häuser bzw. Erbbaurechte verkaufbar bleiben,

  • dass die Höhe des Erbbauzinses für Normalverdiener erschwinglich ist,

  • dass das Erbbaurecht einen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen leistet.

 

Die Vertragserneuerung darf keinesfalls dazu führen,

  • dass langjährige Erbbauberechtigte in finanzielle Not und Verzweiflung gestürzt werden,

  • dass die Erbbauberechtigten einen wesentlichen Teil ihrer Altersvorsorge verlieren,

  • dass alte Menschen gezwungen werden, ihr gewohntes Umfeld zu verlassen – obwohl ihre Ersparnisse im Haus stecken,

  • dass Häuser aufgrund der Höhe des Erbbauzinses nur unter ihrem eigentlichen Wert verkaufbar sind,

  • dass Häuser, die nicht frisch saniert sind, annähernd unverkäuflich werden,

  • dass es Erbbauberechtigte wegen des hohen Zinses nicht wagen, das Erbbaurecht zu vererben, weil sie dadurch eine finanzielle Überforderung ihrer Kinder fürchten,

  • dass die Häuser auf den Erbbaugrundstücken nur noch für sehr gut Verdienende interessant sind, weil nur sie den Erbbauzins und die Kosten für Renovierung/energetische Sanierung tragen können,

  • dass eine Vermietung von Wohnungen in Häusern auf Erbbaugrundstücken nicht kostendeckend ist,

  • dass eine Gentrifizierung ganzer Stadtteile einsetzt oder Häuser leer stehen.

 

Es muss bedacht werden, dass das Grundstück Eigentum des Erbbaugebers bleibt und diesem dauerhaft Ertrag liefert. Der Erbbauberechtigte dagegen erwirbt nur das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht, seine Zahlungspflicht endet nie.


Wer aber ein Grundstück kauft, hat die Hypothek irgendwann abbezahlt und damit Vermögen aufgebaut. Er hat einen verkaufbaren Gegenwert für seine zeitlich begrenzten Zahlungen.